Die dingliche Wirkung der Vorschreibung eines Kanal-Aufschließungsbeitrages nach OÖ ROG erlaubt nach Ansicht des VwGH vom 17. 11. 2008, 2005/17/0077, keinen Wechsel der Parteistellung im Berufungsverfahren. Arnold zieht aus der Entscheidung Schlussfolgerungen für den Streitfall und die Praxis.