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Zurverfügungstellung von Daten in Form des Standard Audit File - Tax

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/418ÖStZ 2009, 201 Heft 9 v. 4.5.2009

Seit dem Jahr 2000 besteht gemäß §§ 131 und 132 BAO die Verpflichtung, elektronisch erstellte Buchhaltungsdaten in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen.

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