vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Verlustvortrag nicht vererbbar?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Februar 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/384ÖStZ 2009, 184 Heft 8 v. 15.4.2009

Nach den EStR 2000 (Rz 4535) geht der Verlustvortrag auf den Erben über. Dem folgt die Literatur unter Hinweis auf den VwGH. Jüngst werde allerdings die Meinung vertreten, dass gerade nach der Rsp des VwGH der Verlustvortrag nicht auf den Erben übergeht. Dabei bleibe jedoch ein Teil der Rsp unberücksichtigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!