Die hA kennt bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen auch die betriebliche Versorgungsrente. Nach Ansicht von Hajicek werden die von ihm im Artikel besprochenen Kriterien für "betriebliche Versorgungsrenten" regelmäßig nicht erfüllt, weil die erforderliche typische Interessenlage nicht voliege. Tatsächlich handle es sich um Kaufpreisrenten oder aber um außerbetriebliche Versorgungsrenten.