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Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR)

Steuerrecht aktuellMag. Wolfgang Exl , Mag. Franz ProkschÖStZ 2009/378ÖStZ 2009, 179 Heft 8 v. 15.4.2009

Mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. 12. 2008, GZ 010222/0282-VI/7/2008, wurden die Richtlinien zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöR) erlassen. Die NeuFöR stellen einen Auslegungsbehelf zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) und den dazu ergangenen Verordnungen dar.11Die NeuFöR sind ab 19. 12. 2008 anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt treten die Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen vom 13. 8. 1999, GZ 07 2401/12-IV/7/99, vom 8. 9. 1999, GZ 07 2401/16-IV/7/99, vom 14. 12. 1999, GZ 07 2401/36-IV/7/99, und vom 18. 12. 2003, GZ 07 2401/2-IV/7/03, außer Kraft. 22Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Abgabenfälle sind die NeuFöR anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen.

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