Das am 31. März im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Steuerreformgesetz 20091 setzt sich ua zum Ziel, die Eigenkapitalbasis insbesondere bei Klein- und Mittelunternehmen zu verbessern und die Kaufkraft zu erhöhen.2 Weiters sollen für Unternehmen "Anreize zu Investitionen gesetzt werden".3 Der vorliegende Beitrag stellt die Wirkungen der vorgesehenen Änderungen vor dem Hintergrund der in den ministeriellen Erläuterungen definierten Ziele dar.