(Hörtnagl-Seidner, ÖStZ 2009/164, S. 81)
Art 6 Abs 1 EMRK garantiert ein faires gerichtliches Verfahren. Nach herrschender Lehre und Rsp erstrecken sich diese Verfahrensgarantien nicht auf das verwaltungsbehördliche Abgabenverfahren. Die Autorin zeigt auf, warum der UFS trotzdem den Anforderungen an ein Tribunal iSd EMRK Genüge tun soll.