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Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei leerstehender Wohnung

Steuerrecht aktuellMag. Bernhard RennerÖStZ 2009/333ÖStZ 2009, 158 Heft 7 v. 1.4.2009

Wird eine Wohnung zunächst selbst bewohnt und steht sie anschließend leer, so setzt die Geltendmachung von Aufwendungen iZm einer geplanten Vermietung als vorab entstandene Werbungskosten nach Ansicht des deutschen BFH den Nachweis des endgültigen Entschlusses der Vermietung durch ernsthafte und nachhaltige Bemühungen voraus. Bemühungen dieser Art dienen als Indizien für die Einkünfteerzielungsabsicht.11Urteil vom 28. 10. 2008, IX R 1/07. Der Vergleich mit der Rsp des VwGH zeigt, dass auch dieser insoweit von ähnlichen Kriterien ausgeht.

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