Im Zuge des am 12. 2. 2008 vom ECOFIN-Rat beschlossenen so genannten Mehrwertsteuerpakets wurde durch die RL 2008/9/EG 1 auch das Verfahren der MwSt-Erstattung an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige neu geregelt. Die Neuregelung ist mit 1. 1. 2010 von den Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.2