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Pendlerpauschale, Schlafstelle am Arbeitsort keine "Wohnung"

JudikaturÖStZ 2009/321ÖStZ 2009, 142 Heft 6 v. 16.3.2009

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6

VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0145

Eine Unterkunftsmöglichkeit (in Form Schlafstelle in einem mit weiteren Arbeitskollegen zu teilenden Raum) am Arbeitsort ist nicht als Wohnung iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG anzusehen (vgl VwGH 22. 9. 1981, 2287/80, ÖStZB 1982, 212). Die regelmäßigen Fahrten des Dienstnehmers (eines Kommandanten einer Gendarmerieeinheit) vom Beschäftigungsort zum weiter entfernt gelegenen (Haupt)Wohnsitz vermitteln daher den Anspruch auf das Pendlerpauschale nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG. Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gehören auch nicht zur Privatsphäre des Arbeitnehmers.

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