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Pendlerpauschale, Zumutbarkeit bei Park & Ride-Möglichkeit

JudikaturÖStZ 2009/320ÖStZ 2009, 142 Heft 6 v. 16.3.2009

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6

VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319

Was unter dem Begriff der Zumutbarkeit iSd § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine Unzumutbarkeit wird jedenfalls (auch und vor allem) dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entweder gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten zur Verfügung stehen.

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