Der Autor beschreibt zunächst die Bewertung von Wohnraum nach der SachbezugsVO in der bis 2008 geltenden Fassung und stellt die Erwägungen des VfGH in seinem aufhebenden Erk vom 30. 9. 2008 dar. Danach befasst er sich mit der ab 2009 geänderten Wohnraumbewertung und unterzieht die geänderte Sachbezugs(werte)VO einer kritischen Beurteilung.