Die Unsicherheit in der sozialversicherungsrechtlichen Stellung von Lehrenden (Vortragenden, Unterrichtenden, Prüfern, Trainern etc) resultiert daraus, dass die Frage, in welcher Rechtsform (Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag) die betreffende Leistung erbracht wird, häufig strittig ist. Der Beitrag unterbreitet Lösungsvorschläge für diese Problemstellung und nimmt dabei auch auf das Steuerrecht Bezug.