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Steuerfreie Überstundenzuschläge ab 1. 1. 2009

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/314ÖStZ 2009, 141 Heft 6 v. 16.3.2009

Seit 1. 1. 2009 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 EUR monatlich, gem § 68 Abs 2 EStG steuerfrei. Der Autor stellt die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung kurz dar und geht danach auf einige ausgewählte Problemstellungen dazu ein.

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