Seit 1. 1. 2009 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 EUR monatlich, gem § 68 Abs 2 EStG steuerfrei. Der Autor stellt die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung kurz dar und geht danach auf einige ausgewählte Problemstellungen dazu ein.