Wiesner stellt Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Folgerungen des VwGH-Erk vom 18. 11. 2008, 2006/15/0253 dar, wonach eine Betriebsverpachtung idR noch nicht zur Betriebsaufgabe führt, es sei denn, die Betriebsaufgabeabsicht wird nach außen zu erkennen gegeben oder ist aus anderen objektiven Umständen erkennbar geworden.