Nachdem sowohl am 1. Juli 2007 (Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl I 2007/24) als auch am 1. Juli 2008 (Ökologisierungsgesetz, BGBl I 2008/46) wesentliche Änderungen des Normverbrauchsabgabegesetzes in Kraft getreten sind und darüber hinaus im Laufe der Zeit zahlreiche Einzelerlässe zur Normverbrauchsabgabe ebenso wie eine umfangreiche Rechtsprechung insbesondere des Unabhängigen Finanzsenats ergangen sind, erschien es notwendig, einheitliche NoVA-Richtlinien zu erlassen, die zahlreiche Einzelanfragen, Entscheidungen der Höchstgerichte und Zweifelsfragen klären sollen. Die NoVA-Richtlinien 2008 (GZ BMF-010220/0304-IV/9/2008 vom 4. Dezember 2008) wurden Anfang Jänner 2009 veröffentlicht. Im Folgenden sollen einige wesentliche Klarstellungen und Änderungen dargestellt werden, wobei natürlich ein Hauptaugenmerk auf die Änderungen gelegt wird, die aufgrund der erwähnten gesetzlichen Änderungen entstanden sind.