Nach Klärung der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit und grundsätzlichen Unbedenklichkeit der Drittanstellung von Vorständen einer Aktiengesellschaft oder von Geschäftsführern einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (vgl den Beitrag von W.D. Arnold, Zur gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Drittanstellung von Geschäftsführern (Vorstandsmitgliedern), ÖStZ 2009/229, 120), soll nun auf ihre ertragsteuerlichen Auswirkungen eingegangen werden.