Eine in Deutschland ansässige natürliche Person bringt ihren österr KG-Anteil in eine dt GmbH ein. Mayr geht der Frage nach, ob mit dieser grenzüberschreitenden Einbringung eine partielle Entsteuerung erreicht werden kann. Furherrvertrete
Eine in Deutschland ansässige natürliche Person bringt ihren österr KG-Anteil in eine dt GmbH ein. Mayr geht der Frage nach, ob mit dieser grenzüberschreitenden Einbringung eine partielle Entsteuerung erreicht werden kann. Furherrvertrete