Der Autor repliziert auf den Beitrag von Mayr in RdW 2008/569, S. 618, in dem iZm Einbringungen nach Art III UmgrStG die These vertreten wird, dass die fehlende Steuerhängigkeit der Gegenleistungsanteile zu einer Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs 1 Satz 2 UmgrStG führt und prüft die Belastbarkeit dieser - sE auch den UmgrStR entgegenstehenden - Meinung.