Aufgrund der vom EZB-Rat am 15. Jänner 2009 beschlossenen Zinssatzsenkung per 21. Jänner 2009 erfolgt eine weitere Änderung des Basiszinssatzes um -0,50 Prozentpunkte und ergibt sich folgende neue Höhe der Zinssätze für Stundungszinsen gem § 212 Abs 2 BAO, für Aussetzungszinsen gem § 212a Abs 9 BAO und für Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen) gem § 205 Abs 2 BAO: