Mit Beschluss vom 7. 10. 2008, B 1903/07, hat der VfGH zu § 25 GebG betreffend die Gebührenpflicht für ein Rechtsgeschäft im Fall der Errichtung mehrerer Urkunden ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Wagner stellt den entscheidungsrelevanten Sachverhalt sowie die Erwägungen des VfGH dar und schließt seinen Beitrag mit einer Zusammenfassung und kritischen Beurteilung.