GrEStG 1987: § 1 Abs 1 Z 2, UmgrStG: § 23 Abs 1 und § 26 Abs 4
VwGH 29. 1. 2009, 2008/16/0126
Die Auflösung einer KG und die Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch die bisherige (einzige) Kommanditistin (Geschäftsübernahme nach § 142 HGB) erfüllt nicht den Tatbestand eines Zusammenschlusses nach Art 23 Abs 1 UmgrStG (einer Vermögensübertragung "ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten"), sodass ua § 26 Abs 4 UmgrStG unanwendbar ist, wonach bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs 1 oder 2 GrESt die Grunderwerbsteuer nur vom Zweifachen des Einheitswerts zu berechnen ist.