Da sowohl bei der Neugründung als auch beim Wegfall einer persönlichen Steuerbefreiung für Kapitalgesellschaften bei Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht eine finanzielle Belastungssituation besteht, ist nach aktueller Rechtsprechung die Einschleifregelung des § 24 Abs 4 Z 3 KStG zur Mindestkörperschaftsteuer auf beide Fälle gleichermaßen anwendbar.