Im Zusammenhang mit einer verlustträchtigen Wohnungsvermietung durch eine GmbH hat der VwGH mit Erk 28. 4. 2009, 2006/13/0140, ausgesprochen, dass auch bei einer Kapitalgesellschaft die Liebhabereivermutung der Liebhabereiverordnung Platz greift. Damit werde zum Ausdruck gebracht, dass auch Kapitalgesellschaften eine steuerlich neutrale "Privatsphäre" haben können.