Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2010 3,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 16. 10. 2009, BMF-010222/0185-VI/7/2009.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2010 eine staatliche Prämie von 9 % (höchstens 203,74 € bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.263,79 €).