Eine Muttergesellschaft, die einen Industriekonzern leitet, kann für im Rahmen einer von der MwSt befreiten Aktienveräußerung bezogene Beratungsdienstleistungen in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommen, wenn diese Kosten zu den allgemeinen Aufwendungen ihrer wirtschaftlichen Gesamttätigkeit gehören. Dafür kommt es darauf an, dass die getätigten Ausgaben allein zu den Kostenelementen der Produktpreise der Muttergesellschaft gehören und nicht in den Preis der zu veräußernden Aktien Eingang finden.