(Fellner, SWK 26/2009, S 805)
Die im Familienrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl I 2009/75, enthaltenen Änderungen haben auch abgabenrechtliche Konsequenzen, insb im Bereich der Gebühren und der Grunderwerbsteuer, auf die im Beitrag näher eingegangen wird. Die neuen Regelungen treten mit 1. 1. 2010 in Kraft.