Für Bezüge eines Prokuristen (hier: Steuerberaters), der an der Steuerberatungs-GmbH zu nicht mehr als 25 % beteiligt ist und nicht über eine Sperrminorität verfügt, ist keine Dienstgeberbeitragspflicht gegeben, wenn der Inhalt des "freien Dienstvertrags" nicht als eine Festlegung von Weisungsunterworfenheit interpretiert werden kann.