In Bezug auf das sog "PKW-Auslandsleasing" betr "neue befristete Rechtslage ab 29. 3. 2003" hat der UFS in mehreren Berufungsentscheidungen - im Gegensatz zur Vorgangsweise des Finanzamts und Rz 80 bis 82 UStR 2000 - keine Eigenverbrauchsbesteuerung nach § 1 Abs 1 Z 2 lit d bzw lit b UStG vorgenommen, weil er diese Bestimmung nach wie vor als durch die 6. MwSt-RL verdrängt erachtete (zur Nichtanwendbarkeit der Stammfassung vgl EuGH 11. 9. 2003, C-155/01 , Cookies World). Die dagegen eingebrachten Amtsbeschwerden wurden nun primär mit der Argumentation als unbegründet abgewiesen, dass nicht schon der Schaffung des Steuertatbestands, sondern erst der Einführung der Befristung eine Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses vorausgegangen ist: