EStG 1988: § 30 - EStG 1988: §§ 23 und 32 Z 2 (UmgrStG: Art III)
VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0255
Nach VwGH 15. 1. 2008, 2006/15/0116 (ebenso VwGH 27. 8. 2008, 2008/15/0127) ist die Kreditkonvertierung innerhalb von Fremdwährungen nicht als Verbindlichkeitstausch zu beurteilen. Vereinbart der Schuldner eines im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte aufgenommenen SFR-Kredits mit seiner Bank, dass die Schuld künftig in JPY bestehen soll, entsteht dadurch kein neues (negatives) Wirtschaftsgut. Es bleibt somit das idente Wirtschaftsgut "Fremdwährungsschuld" bestehen. Diese Kreditkonvertierung löst somit keinen Spekulationstatbestand und damit auch in Bezug auf die spätere Konvertierung in ATS (und den dabei realisierten Kursgewinn) keine Spekulationsfrist iSd § 30 Abs 1 EStG aus.