EStG 1988: § 4 Abs 1 und 3 (§ 5), § 6
VwGH 27. 8. 2008, 2008/15/0127
Der einkommensteuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts hat im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 oder § 5 EStG den gleichen Inhalt wie im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei gleichzeitiger Erbringung von Leistung und Gegenleistung aus einem Tausch tritt die Gewinnverwirklichung bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und bei jener durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im gleichen Zeitpunkt ein.