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Vorsteuerabzug - Verwaltungsgerichtshof präzisiert Kriterien für Kleinbus

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: November 2008ÖStZ 2009/43ÖStZ 2009, 27 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren war strittig, ob ein PKW der Marke "Opel Zafira Comfort 2,0 DTI", welcher in der vom BMF herausgegebenen Liste der "vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse" nicht angeführt ist, unabhängig davon die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Kriterien eines Kleinbusses iSd VO BGBl II 2002/193 erfüllt.

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