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Umsatzsteuerliche Behandlung von Leasing unter Berücksichtigung der jüngsten EuGH-Judikatur

Steuerrecht aktuellDipl.-Kfm. Peter Leidel, M.I.TAXÖStZ 2009/9ÖStZ 2009, 9 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine Definition des Leasingbegriffs. Die Praxis zieht die Zurechnungsbestimmungen der Rz 136 ff der EStR 2000 heran.11Vgl Bürgler in Berger et al, UStG 2006, § 3 Rz 66. Auch die Rechtsprechung des VwGH22Vgl VwGH 25. 1. 2006, 2006/14/0002-0004; VwGH 28. 5. 2002, 99/14/0109. weist auf den Gleichklang der Zurechnung im Einkommen- und im Umsatzsteuerrecht hin. Auch nach verbreiteter Literaturmeinung33Vgl Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, Kap 6, § 55 Rz 670; Nieskens in Rau/Dürrwächter, § 3 Anm 770; Leonard in Bunjes/Geist, UStG, § 3 Rz 17; differenzierend: Bürgler in Berger et al, UStG, § 3 Rz 22 ff; ablehnend: Stadie, Umsatzsteuerrecht, Köln 2005, Rz 7.32; Hummel, UR 2007, 757-792. seien die nationalen ertragsteuerrechtlichen Zurechnungsregelungen für das Umsatzsteuerrecht maßgebend. Der Beitrag untersucht in Teil 1, ob die Bezugnahme auf die ertragsteuerlichen Regelungen mit den umsatzsteuerlichen Rechtsquellen und der Rechtsprechung des EuGH in Einklang steht, und zeigt in Teil 2 Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungsprobleme beim Cross-Border-Leasing auf.

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