Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine Definition des Leasingbegriffs. Die Praxis zieht die Zurechnungsbestimmungen der Rz 136 ff der EStR 2000 heran.1 Auch die Rechtsprechung des VwGH2 weist auf den Gleichklang der Zurechnung im Einkommen- und im Umsatzsteuerrecht hin. Auch nach verbreiteter Literaturmeinung3 seien die nationalen ertragsteuerrechtlichen Zurechnungsregelungen für das Umsatzsteuerrecht maßgebend. Der Beitrag untersucht in Teil 1, ob die Bezugnahme auf die ertragsteuerlichen Regelungen mit den umsatzsteuerlichen Rechtsquellen und der Rechtsprechung des EuGH in Einklang steht, und zeigt in Teil 2 Qualifikationskonflikte und Doppelbesteuerungsprobleme beim Cross-Border-Leasing auf.