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Wirtschaftsgut und Nutzenpotenzial markieren die Grenzlinie zwischen Erhaltung und Herstellung

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2009/8ÖStZ 2009, 4 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Erhaltung und Herstellung werden systematisch-konsistent getrennt. Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen dürfen weder als Herstellung noch als Anschaffung aktiviert werden. Die Kategorie von "Instandsetzungsaufwendungen" iSd § 4 Abs 7 und § 28 Abs 2 EStG wird systemkonsistent abgegrenzt. Änderungen der Nutzungsdauer sind unterschiedlich zu qualifizieren je nachdem, ob das ursprüngliche Nutzenpotenzial verändert wird.

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