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NoVA-Richtlinien 2008

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/5ÖStZ 2009, 3 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Die NoVA-Richtlinien 2008 ersetzen den Durchführungserlass des BMF vom 6. 3. 1992, 14 0607/1-IV/14/92, zum NoVAG 1991 und stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die NoVA-Richtlinien 2008 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des geltenden Normverbrauchsabgabegesetzes durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die NoVA-Richtlinien 2008 sind auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2008 ausgeführt werden bzw sich ereignen. Erlässe und Einzelerledigungen des BMF sind - sofern sie den NoVA-Richtlinien nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Die NoVA-Richtlinien 2008 sind in Abschnitte gegliedert. Die numerische Bezeichnung entspricht jener des jeweiligen Paragraphen des NoVAG 1991 (zB Abschnitt 1. enthält Erläuterungen zu § 1 NoVAG 1991). Die Unterabschnitte entsprechen im Wesentlichen den Absätzen oder Ziffern der behandelten Paragraphen (zB Abschnitt 5.2. enthält Erläuterungen zu § 5 Abs 2 NoVAG 1991). Richtlinie des BMF 4. 12. 2008, BMF-010220/0304-IV/9/2008.

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