Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2008" werden gesetzliche Maßnahmen, wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen sowie wesentliche Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2008 in die Lohnsteuerrichtlinien eingearbeitet. Die LStR 2002 in der Fassung des 2. Wartungserlasses 2008 sind ab 1. 1. 2009 generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2008 oder bei Anträgen gemäß § 299 BAO) sind die LStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Erlass des BMF 10. 12. 2008, BMF-010222/0248-VI/7/2008.