Aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 durch das BG, BGBl I 2008/132, kommt mit 1. Jänner 2009 für die Umsätze (Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren) von Arzneimitteln statt dem Normalsteuersatz von 20 % der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung.
Dies gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz, BGBl 1983/185 idgF, fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin.