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Mehrwertsteuersatzsenkung für Arzneimittel

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/2ÖStZ 2009, 2 Heft 1 und 2 v. 15.1.2009

Aufgrund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 durch das BG, BGBl I 2008/132, kommt mit 1. Jänner 2009 für die Umsätze (Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren) von Arzneimitteln statt dem Normalsteuersatz von 20 % der ermäßigte Steuersatz von 10 % zur Anwendung.

Dies gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz, BGBl 1983/185 idgF, fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin.

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