Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes lebt die Gebührenpflicht bislang gebührenbefreiter Tatbestände wieder auf. In diesem Sinne kann lt Wagner bspw ein außergerichtlicher Vergleich über eine Erbaufteilung, der der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterlag, Rechtsgeschäftsgebühr auslösen.