Der nunmehr exklusiv für Finanzstrafsachen zuständige Fachsenat des OGH (Senat 13) hat in einem Urteil (OGH 19. 3. 2009, 13 Os 105/08b) ausführlich zu Grundsatzfragen des FinStrG Stellung genommen. Leitner fasst - losgelöst vom konkreten Fall - die für die Praxis der Steuerberatung und strafrechtlichen Vertretung grundlegenden Aspekte zusammen.