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Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) bei Wohnungseigentum

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher/Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/932ÖStZ 2009, 473 Heft 19 v. 1.10.2009

Seite 473


Das AbgVRefG hat nicht nur den Anwendungsbereich der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben erweitert und für solche Abgaben Sonderbestimmungen vorgesehen, sondern ua auch Änderungen der die Feststellung von Einkünften betreffenden Bestimmungen vorgenommen. Im Artikel wird der neue § 188 Abs 4 lit c BAO behandelt.

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