WAO: § 7 und 54 (AO: § 46)
VwGH 27. 10. 2008, 2005/17/0259, 2006/17/0002
Einem Geschäftsführer kann allein aus dem Umstand der nicht vollständigen Entrichtung von Abgaben an deren (nach der Eröffnung des später bestätigten gerichtlichen Ausgleichs über das Vermögen der Primärschuldnerin gelegenen) abgabenrechtlichen Fälligkeitstag jedenfalls kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden, wenn er damit dem ausgleichsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot entsprochen hat. Dieses unterscheidet sich von dem im Abgabenrecht geltenden Gleichbehandlungsgebot und geht bei Kollision von Insolvenz- und Abgabenrecht letzterem vor.