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Kein Vorsteuerabzug für einen Porsche Cayenne S

JudikaturÖStZ 2009/735ÖStZ 2009, 362 Heft 14 v. 15.7.2009

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

VwGH 22. 4. 2009, 2006/15/0235

Nach dem Urteil des EuGH vom 8. 1. 2002, C-409/99 , Metropol WirtschaftstreuhandGmbH und Michael Stadler, durfte Österreich betreffend Kfz den im Zeitpunkt des Beitrittes zur EU per 1. 1. 1995 bestehenden Vorsteuerausschluss beibehalten. Mit der sodann vom BMF Finanzen erlassenen Verordnung BGBl II 2002/193, mit deren § 6 Abs 3 die Verordnung BGBl 1996/273 aufgehoben wurde, hat der Verordnungsgeber den Vorsteuerausschluss für Personen- und Kombinationskraftwagen hinsichtlich der nicht vom Vorsteuerausschluss umfassten Kleinlastkraftwagen insoweit wortgleich gefasst, wie er zum 1. 1. 1995 in der Verordnung BGBl 1993/134 für Kleinlastwagen geregelt war.

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