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IZP, Wirtschaftsgut ("ungebraucht" oder "gebraucht"), Schiliftanlage

JudikaturÖStZ 2009/732ÖStZ 2009, 361 Heft 14 v. 15.7.2009

EStG 1988: § 108e

VwGH 4. 3. 2009, 2006/15/0378

Für die Unterscheidung "ungebraucht" und "gebraucht" ist es ausschlaggebend, ob das Wirtschaftsgut schon in einer einen Wertverzehr bewirkenden Weise verwendet wurde. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen.

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