EStG 1988: § 108e, § 3 Abs 1 Z 6 und § 6 Z 10
VwGH 4. 3. 2009, 2007/15/0303
Bedarfszuweisungen iSd § 12 Abs 1 FAG 2001 sind ein Instrument zur Verteilung der Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und somit Teil der den Gemeinden zustehenden Abgabenerträge. Anders als im Falle der Subventionen der in § 3 Abs 1 Z 6 EStG genannten Art kommt derartigen Zuweisungen der Charakter von (eigenen) Mitteln der Gemeinde zu. Es handelt sich dabei somit nicht um gem § 3 Abs 1 Z 6 EStG steuerfreie Einnahmen, sondern um Einlagen der Gemeinde in ihren Betrieb gewerblicher Art.