In der UFS-Entscheidung vom 9. 2. 2009, RV/0445-G/06, wird klargestellt, dass ein Forderungsverzicht nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führen kann, wenn verdecktes Eigenkapital vorliegt. Diese noch zur Rechtslage vor dem BudBG 2007 ergangene Entscheidung hat nach Ansicht der Autoren auch Relevanz für die herrschende Rechtslage iSd § 8 Abs 1 KStG 1988 idF BudBG 2007.