Doralt vertritt die Ansicht, dass bei Verwendung eines PKW für die Fahrten zur Arbeitsstätte, weil die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, die Garagierungskosten am Arbeitsplatz als Werbungskosten abzugsfähig sein müssen.
Doralt vertritt die Ansicht, dass bei Verwendung eines PKW für die Fahrten zur Arbeitsstätte, weil die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, die Garagierungskosten am Arbeitsplatz als Werbungskosten abzugsfähig sein müssen.