Das Bundesministerium für Finanzen wird nach dem Erreichen der gesamten Anzahl der 30.000 Altfahrzeuge bzw nach dem 31. Dezember 2009 dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft alle Fahrgestellnummern der Altfahrzeuge zur Kontrolle übermitteln. Überdies sind die Verwertungsnachweise dem genannten Ressort laufend zu übermitteln, wobei die Verpflichtung der Übermittlung je nach Fallkonstellation entweder den Händler, den Verwerter oder den Verschrotter trifft.