Mit der Frage der steuerlichen Auswirkungen der Konvertierung von Fremdwährungskrediten hat sich der VwGH in Entscheidungen aus jüngster Zeit wiederholt auseinander gesetzt. Das Erkenntnis VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0255, betraf hinsichtlich des darin ua beurteilten Darlehens die Konvertierung eines Fremdwährungskredits im außerbetrieblichen Bereich und die Annahme eines Spekulationsgeschäfts gemäß § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG im Falle einer solchen Konvertierung innerhalb eines Jahres nach Darlehensaufnahme. Der VwGH verwies auf das Erkenntnis VwGH 15. 1. 2008, 2006/15/0116, und führte - unter zusätzlichem Hinweis auf das Erkenntnis VwGH 27. 8. 2008, 2008/15/0127 - aus, "die Kreditkonvertierung innerhalb von Fremdwährungen" sei "nicht als Verbindlichkeitstausch beurteilt" worden. In einem solchen Fall bleibe "das idente Wirtschaftsgut ‚Fremdwährungsschuld‘ bestehen". Dieses Wirtschaftgut gehe "bei der endgültigen Tilgung durch Kreditrückzahlung, aber auch mit der Konvertierung in ATS (EUR) unter".