BAO: §§ 213 bis 215, KO: § 20 Abs 1 (KO: § 206)
VwGH 18. 1. 2008, 2006/15/0155
Der VwGH vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung (vgl etwa E 26. 4. 1993, VwSlg 6760/F) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt. So ist nach § 20 Abs 1 KO die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Konkursgläubiger erst nach der Konkurseröffnung Schuldner der Konkursmasse geworden ist. Diese Beschränkung der Aufrechnung gilt allerdings nur im Konkurs.