Mit dem Beschluss vom 17. 12. 2007, GrS 2/04, ging der dBFH von seiner bisherigen Judikatur ab und lehnte den Übergang des vom Erblasser nicht (voll) ausgenützten Verlustabzugs auf den Erben als gesetzlich nicht gedeckt ab. Österreichische Autoren warfen daher die Frage auf, ob auch in Österreich dem Übergang des Verlustabzugs im Erbweg wieder die steuerliche Anerkennung versagt werden könnte. Dem muss im Folgenden jedoch widersprochen werden.